WAFFENRECHT · Österreich
Waffenrecht Österreich
Waffenrecht Österreich im Überblick: Kategorien A, B und C, Waffenbesitzkarte, Schiessstätten und grenzüberschreitende Mitnahme.
ÜBERSICHT LESEN ↓In Österreich prägen Waffenkategorien und behördliche Berechtigungen den rechtlichen Umgang mit Schusswaffen. Für ein Training auf einer genehmigten Schiessstätte gelten besondere Regeln.
Kategorien und Berechtigungen
Das österreichische Waffenrecht ordnet Schusswaffen den Kategorien A, B und C zu. Zu Kategorie B gehören etwa Pistolen, Revolver und bestimmte halbautomatische Waffen; Kategorie C umfasst andere Gewehre und Flinten, soweit sie nicht in A oder B fallen. Für den Erwerb und Besitz sehen die aktuellen Vorschriften je nach Kategorie behördliche Berechtigungen vor. Verbotene Waffen der Kategorie A sind gesondert geregelt. Die rechtliche Einordnung eines konkreten Modells kann von seinen Merkmalen abhängen.
Besitzen, führen und am Stand trainieren
Die Waffenbesitzkarte berechtigt im bewilligten Umfang zum Erwerb und Besitz, nicht zum Führen in der Öffentlichkeit. Dafür ist der Waffenpass ein eigener Titel. Für die Benützung von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schiessstätten enthält § 14 WaffG eine besondere Regelung; Waffenverbote gelten dort weiterhin. Kläre die Vorgaben einer konkreten Anlage vor Deiner Teilnahme.
Anreise aus Österreich
Wer bei Diamond Defence in der Schweiz trainiert, findet den tatsächlichen Ort auf der jeweiligen Kurs- und Terminseite. Wenn Du Deine eigene Waffe mitnehmen möchtest, sind die Regeln zur grenzüberschreitenden Mitnahme gesondert zu beachten. Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein pauschaler Ersatz für weitere erforderliche Unterlagen.
FRAGEN & ANTWORTEN
Gut zu wissen.
Darf ich mit einer Waffenbesitzkarte eine Waffe führen?
Die Waffenbesitzkarte betrifft Erwerb und Besitz. Für das Führen besteht mit dem Waffenpass ein eigener Berechtigungstitel.
Kann ich auf einer genehmigten Schiessstätte trainieren?
§ 14 WaffG regelt die Benützung von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schiessstätten besonders. Waffenverbote und Vorgaben der Anlage bleiben relevant.
Was gilt bei einer Reise mit eigener Waffe?
Vor einer grenzüberschreitenden Mitnahme sind die österreichischen und die Bestimmungen des Ziellandes für Waffe und Munition zu prüfen.
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