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Waffentypen · FACHLEXIKON

Handfeuerwaffe

Tragbare Feuerwaffe, die von einer Person bedient wird; umfasst auch Gewehre und ist weiter gefasst als das englische „handgun“.

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Bedeutung und Funktion

Im technischen Sprachgebrauch umfasst Handfeuerwaffe tragbare, von einer Person bediente Feuerwaffen. Sie bedeutet nicht ausschliesslich Pistole. Übersetzungen können abweichen: Das englische „handgun“ ist enger gefasst.

Hintergrund und Abgrenzung

Dieser Ausdruck ist im Schweizer Waffenrecht ein definierter Begriff und darf nicht mit dem englischen „handgun“ verwechselt werden. Nach Art. 4a WV zählen dazu Feuerwaffen mit einer Gesamtlänge über 60 cm oder solche, die in der Regel zweihändig beziehungsweise ab Schulter geschossen werden. Andere Feuerwaffen, insbesondere die gewöhnliche Pistole, fallen in die Kategorie Faustfeuerwaffen.

Praktische Einordnung

Dabei meint die konstruktive Einordnung nicht einfach das zusätzliche Abstützen einer normalen Pistole mit der zweiten Hand. Gesamtausführung und System sind entscheidend. Die Abgrenzung ist unter anderem für Kapazitätsgrenzen bei halbautomatischen Zentralfeuerwaffen relevant. Sie darf nicht mit der gesonderten Prüfung einer Verkürzbarkeit auf unter 60 cm zusammengezogen werden; diese verfolgt einen anderen gesetzlichen Tatbestand.

Ein Beispiel

Ein Gewehr kann eine Handfeuerwaffe sein.

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