Bauteile · FACHLEXIKON
Klappschaft
Schaft, der zur Seite oder nach unten geklappt werden kann.
← Im Lexikon entdecken und weitersuchenBedeutung und Funktion
Ein Klappschaft verändert die äussere Bauform durch Schwenken eines Schaftteils. Ob die Waffe in dieser Stellung funktionsfähig bleibt, ist modellabhängig. Gesamtlänge und mögliche Verkürzung können rechtlich relevant sein; der Begriff allein erlaubt keine verbindliche Einstufung.
Hintergrund und Abgrenzung
Die Schwenkbewegung erfolgt um eine vorgesehene Verbindung und verändert gewöhnlich die Transportabmessungen. Ein Klappschaft ist damit von einem bloss längenverstellbaren Schaft zu unterscheiden. Manche Konstruktionen kombinieren beide Eigenschaften. Ob die verkürzte Stellung auch einen technischen Betriebszustand darstellt, muss gesondert bekannt sein.
Praktische Einordnung
WG Art. 5 Abs. 1 Bst. d betrifft bestimmte halbautomatische Handfeuerwaffen, die durch die genannten Verkürzungsarten ohne Funktionsverlust unter 60 cm gelangen können. Exakt 60 cm ist nicht „unter 60 cm“. Andere Verbotsmerkmale können trotzdem unabhängig greifen. Das Wort Klappschaft allein rechtfertigt daher weder eine pauschale Verbotskategorie noch eine pauschale Entwarnung.
Ein Beispiel
Zwei Klappschaftsysteme können sich hinsichtlich Funktion in eingeklappter Stellung unterscheiden.